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Strafgesetz

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
 

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

 

§ 2 Eintritt der Strafe und Gültigkeit
 

  1. Eine Strafe wird durch einen Urteilsspruch rechtsgültig
     

  2. Die Strafe ist sofort abzuleisten
     

  3. Der Verurteilte hatte die Möglichkeit sich vor Gericht zu vertreten, genaueres regelt die Prozess- und Gerichtsordnung

 

§ 3 Eine Strafe ist nicht haltbar, §5 regelt die Möglichkeiten des Gerichts bei diesen vorliegenden Fällen
 

  1. Aus gesundheitlichen Gründen
     

  2. Finanziellen Gründen
     

  3. Religiösen Gründen

 

§ 4 Nicht Erfüllung einer verhängten Strafe, die Handhabung bei nicht Erfüllung regelt §5
 

  1. Ein Bußgeld kann nicht bezahlt werden oder wird verweigert zu entrichten
     

  2. Der Verurteilte beruft sich auf die Rechte der Bundesrepublik Deutschland und sieht hier die Zuständigkeit des Staates Saslaska überschritten
     

  3. Der Verurteilte entzieht sich dem Straforgan

 

§ 5 Mögliche Folgen der Nicht Erfüllung einer Strafe
 

  1. Es folgt ein Ausschluss des Projekts
     

  2. Die Polizei der Bundesrepublik Deutschland wird hinzugezogen
     

  3. Die Eltern werden kontaktiert und müssen die Strafe ableisten, dieser Absatz findet nur bei
    Minderjährigen Anwendung

     

  4. Der Veranstalter, also die Schule behält sich jede Konsequenz vor, in diesen Fall wird die Schulleitung mit den Gericht eine akzeptable Lösung finden
     

  5. Die Strafe wird fallen gelassen
     

  6. Die Strafe wird zwangsvollstreckt
     

  7. Die Strafe wird milder ausgesprochen

 

§ 6 Straftaten         
                                                                                                                           

  1. Eine Straftat ist eine vor dem Gesetz nicht zu lässige Handlung
     

  2. Die Androhung oder der Versuch einer Straftat wird wie eine Begangene geahndet
     

  3. Das Gericht behält sich vor die versuchten oder angedrohten Straftaten milder zu bewerten

 

§ 7 Möglichkeiten einer Strafe

  1. Bußgeld
     

  2. Mülldienst

 

§ 8 Höhe der Bußgelder
 

  1. In Höhe von 150 JB bis zu 500 JB bei schweren Vergehen
     

  2.  Bei Kleinstdelikte können Bußgelder von 30 JB bis zu 300 JB verhängt werden
     

  3. Bei Bußgelder die durch Behörden, also nicht gerichtliche Instanzen, verteilt werden maximal 150 JB
     

  4. Der Mülldienst kann auf bis zu 1 Tagessatz mit 4 Stunden verhängt werden, dieser Tagessatz kann auch an verschiedenen Tagen abgeleistet werden

 

§ 9 Durchführung der Strafe
 

  1. Die Strafe ist sofort zu vollstrecken, außer das Gericht ordnet etwas anderes an
     

  2. Bußgelder sind der Staatskasse zu zuführen
     

  3. Das Gericht behält sich vor die Aufgaben des Strafvollzugs an Polizei, Zoll, Wirtschaftsministerium, Finanzamt/Finanzministerium oder andere im Ermessen des Gericht befugte Stellen abzugeben
     

  4. Das Gericht trägt dafür Sorge, dass die Strafen abgegolten werden

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